Gurtpflicht, gesetzliche Regelungen

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"Mein Mercedes hat keine Gurte, muss ich da welche nachrüsten?"
Immer wieder taucht diese Frage auf hinsichtlich einer eventuellen Nachrüstpflicht für Sicherheitsgurte – und ob im Falle deren Nachrüstung daraus auch eine Anschnallpflicht erwächst.

Die Gesetzeslage hat sich dazu über die Jahrzehnte wiederholt geändert was zwei Themenkreise betrifft:

  • Technische Ausstattung mit Gurten
  • Gurtanlegepflicht

Dazu haben wir hier zwei Beiträge zur Verdeutlichung der tlw. etwas komplexen Rechtslage:

Anmerkung: Über Regeln zum sicheren Kleinkinder-Transport im /8 sollte man/frau sich im Bedarfsfall bei einer euständigen Behörde oder evtl. auch TÜV speziell imformieren.


1) Regeln zur Gurtpflicht und Anschnallpflicht
Der Autor hat im Aug 2026 eine neuere (und etwas übersichtlichere Fassung) der Regeln erstellt: Regeln und Beispiele

2) Information im 107 SL-Forum
Im Zuge dieses Threads aus 2013 hat Forumskollege "Alex 250" eine detaillierte Information im 107 SL-Forum aus 2013 gefunden.
Ihr findet hier eine editierte und ergänzend kommentierte Version unter Gurtpflicht. Gegen Ende des Beitrags gibt es auch einen Hinweis zum Thema Kinder.


Empfehlung:
Unabhängig davon, wie die gesetzlichen Vorschriften zur Ausstattung unserer "frühen" /8-er sind, empfiehlt es sich dennoch bei den Autos, die gesetzlich keine Gurte "brauchen", aus Sicherheitsgründen nach Möglichkeit Gurte nachzurüsten - und diese auch zu benutzen.



Erstellt von: Helmut 230.6 07:46, 2. Jul. 2013 (UTC), update 19. Aug. 2026